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Ab 01.06. gilt im Wach- und Sicherheitsgewerbe ein Mindestlohn

06.05.2011

Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Regelung eines Branchen-Mindestlohns für das Wach- und Sicherheitsgewerbe beschlossen. Der neue Mindestlohn soll zum 1. Juni 2011 in Kraft treten und in der Branche mit ihren rund 175.000 Beschäftigten eine Lohnspirale nach unten verhindern. Ab diesem Termin gelten in der Sicherheitsdienstleistungsbranche regional gestaffelte Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro (in allen östlichen Bundesländern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) und 8,60 Euro in Baden-Württemberg. Für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg liegen die Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro und 8,60 Euro. Die Sätze steigen in allen Bundesländern in zwei Stufen zum 1. März 2012 und zum 1. Januar 2013 auf 7,50 Euro bis 8,90 Euro an.
 
(Quelle: iGZ)



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